
Gewerberechtliche Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen, sind vor allem den Ordnungsbehörden übertragen. Das Gewerberecht gehört zum Wirtschaftsverwaltungsrecht. Als besonderes Ordnungsrecht (Polizei- und Ordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen) für die Wirtschaftsüberwachung dient es der Abwehr spezi...
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